MAN UND ICH HATTE NACHTSCHICHT, und ich hab schon die Augen auf gehalten
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Wieso habt ihr so lang auf
GRÜN WEISSEN gewartet mom, kurz mal das Gesetztbuch raus geholt
§ 242 StGB- Diebstahl
(1) Wer eine
fremde bewegliche Sache
einem anderen in der Absicht
wegnimmt , die Sache sich oder einem
Dritten rechtswidrig zuzueignen , wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
auf Bürgerlichen Sprach gebrauch heisst das: Wer einer anderen Person etwas unerlaubterweise wegnimmt, um es für sich zu behalten oder es einer dritten Person zu geben, wird mit Freiheitsstrafe......wie im Artikel eins bestraft
Wo ihr ihn verfolgt habt, hätte ich schon die Polizei gerufen und ihn vom Bike geholt und ne Vorläufige Festnahme gemacht so lang er sich nicht Ausweisen will oder kann. Bis die Polizei da gewesen wäre
Aber schön das er wieder zurück ist, Glückwunsch Lars
Beim nächsten mal gleich
ZUGRIFF
Rock'n Roll
![Cool2 +?.,](./images/smilies/cool2.gif)