Meine frage ist folgende.
1. Ist ein selbstgebauter Fahhradrahmen im öffentlichen Straßenverkehr zulässig?
- angenommen dem fall er entspricht mit allen Anbauteilen der StVZO.
Meine ungeklärten Punkte dazu.
1. Rahmenbruch, Unfall, etc, und dadurch Zerstörung fremden Eigentums.
2. Haftung der Versicherung bei selbstgebautem Rahmen gegeben?
3. Muss der Rahmen von einem Schweißer der über ein ISO 9001 Zertifikat verfügt geschweißt sein?
4. Muss der Rahmen durch den TüV oder ähnlichem abgenommen sein?
In meinem Fall soll es sich um einen einzelnen Rahmen für Private zwecke handeln, und nicht um Massenfertigung.
Hatte da heute mit meinem (zukünftigen) Schwiegervater eine Diskussion drüber. Er ist Baustellenleiter und gelernter Schweißer. Und hat mir oben genante Punkte vorgehalten. Und sich geweigert mir einen Rahmen zu schweißen, oder mir zur Hand zu gehen. Weil er behauptet, wenn mir was Passiert, z.B. Genickbruch ist er verantwortlich dafür. Er behauptete das jede Schweißnaht dokumentiert, sowie durch einen unabhängigen Sachverständigen Geprüft werden muss. Das Staatiker vorher Materialien sowie die Staatik festlegen müssen. Ich wollte doch nur Cruisen.
![Traurig -.:](./images/smilies/traurig.gif)
Für Infos bin ich dankbar.