Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Egal ob Benzin- oder E-Antrieb, motorisierte Cruiser und andere Bikes bitte in diese Rubrik!
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Rektalist
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von Rektalist »

:roll: ...
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hässlicher coyote
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von hässlicher coyote »

e-motor in einem cruiser kann ich gerade noch einsehen......... verbrennungsmotor absolut nicht.
sorry, aber das ist meine meinung. ob mir das nun gefällt was du da gebastelt hast oder nicht, ist da schon zweitrangig.
und die lärmbox als anhänger ist für mich auch ein absolutes: NEIN !
he nicht jeder will das hören, was du hörst. dafür hat uns der liebe gott den mp3 player gegeben .
Gott schütze mich vor meinen Freunden...
mit meinen Feinden werde ich fertig.
( Jaques Mesrine)


http://www.myspace.com/crazy.g
bei FB findet ihr mich unter: Katharina Von Der Eiche

mails bitte, wenn es möglich ist an: crazy.g2412@googlemail.com
Rektalist
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von Rektalist »

nicht jeder will das hören, was du hörst. dafür hat uns der liebe gott den mp3 player gegeben .
deswegen ist ein Cardreader und Usb Slot dran , ich richte mich gerne nach den Musikwünschen der Masse
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Tiborange
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von Tiborange »

Was erwartest Du denn... soll ich klatschen und Hurra schreien weil Du Dir das Recht rausnimmst gegen bestehende Regel zu verstoßen...sollte man bei Dir mit zweierlei Maß messen?

Wenn du einen Führerschein hast (davon gehe ich mal stark aus) und deine Fahrschule dürfte noch nicht so lange her sein wenn ich mir den DJ Video ansehe... da dürftest du das doch alles mal gelernt haben... zum Tatbestand des Fahrens ohne Betriebserlaubniss käme in meinen Augen sogar noch der Vorsatz hinzu...denn wer einen solch3n Motor verbaut hat sich vorher informiert und muß automatisch darauf stoßen das solche Motoren nicht zulassungsfähig sind!

So mag dein Motor vielleicht sogar eine BE haben als Einzelaggregat in Kombination mit deinem Fahrrad wird daraus aber ein ganz anderer Schuh!

Die Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO) ist, zusammen mit der eventuell notwendigen Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Deutschland.
Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht. Sie wird für Serienfahrzeuge und Serienteile vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt nur national, also in Deutschland.

Man unterscheidet zwischen der:
Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile
Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile

Die Einzelbetriebserlaubnis (§ 21 StVZO) wird von der örtlich zuständigen KFZ-Zulassungsstelle für ein einzelnes Fahrzeug erteilt und gilt nur für dieses. Ein Beispiel dafür wäre ein selbst konstruiertes Fahrzeug oder der Import eines ausländischen Fahrzeugs, welche in Deutschland zugelassen werden sollen. Die Erteilung der Betriebserlaubnis erfolgt aufgrund des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers (aaSoP) einer Technischen Prüfstelle (TP), zum Beispiel TÜV, DEKRA usw.

National wird die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Sonderräder wie Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Anbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Fahrzeug-Betriebserlaubnis nicht. Die Anbauanweisungen können jedoch das Fortgelten der Betriebserlaubnis von der Durchführung einer Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO abhängig machen. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, oder ggf. der Nachweis der Änderungsabnahme, muss bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.

Neben dem Erlöschen der BE hat dies auch noch fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen, da sowohl Kleinkrafträder als Krafträder fahrerlaubnispflichtig sind. Liegt eine gültige Fahrerlaubnis nicht vor, dann handelt es sich um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis i. S. d. § 21 StVG.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.11.2002- Aktenzeichen 1 Ss 73/02. Hiernach liegt auch dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, wenn ein Leichtkraftrad auch ohne Vornahme technischer Veränderungen regelmäßig eine wesentlich höhere Geschwindigkeit als die bauartmäßig zulässige erreichen kann.


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wenn Du mal Vater eines Kindes wirst...dann werden dir solche Blödsinnigkeiten wie ein e-bay Motor in einem Baumarktfahrrad...auch auf den Senkel gehen, denn das Kind welches Du umnieten KÖNNTEST, könnte meins sein!... nicht anders denke ich über Elektromotoren die schneller fahren als sie sollten ohne Pedalunterstützung

.... es gibt da berechtigte Ausnahmen z.b. Das Blacktrail von PG-Bikes... für die offene Version brauchst du einen Motorradführerschein... für die Kleinere Version zumindest einen Moppedführerschein.... Das Teil ist auch abgenomen und hat ne ABE... und ist nicht so ein gefährlicher Selbstbau...

Bau den Kram doch einfach aus und tritt wie ein normaler Mensch in die Pedale!
... ich denke ichhab jetzt meine Meinung oft genug mitgeteilt und auch ausreichend vertreten... ich hoffe echt das Du mit dem Teil nicht auf dem Loco Cruise auftauchst, den Lärm möchte ich nämlich nicht beim Radfahren hören (ich mein den 2-Takt Motor und nicht die Dance Mucke!)...

bis denn dann... ich fahr jetzt Fahrrad (ohne Motor!)
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Mebstar
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von Mebstar »

Schwierige Situation hier....auf der einen Seite find ich echt cool....zumindest den Anhänger....und auf Privatgelände auch den Verbrenner, aber guter Poschist....du mußt die Meinungen akzeptieren, da sie Dich und die Umwelt schützen...wer Verbotenes tut , muß nunmal mit Strafe rechnen. Wir sind hier kein Haufen Klugscheißer oder so, wir setzen uns nur mit Thematiken auseinander....und versuchen Ratschläge zu geben ... nicht weil wir dich runterputzen wollen, oder deine Arbeit nicht würdigen, sondern weil wir bunter Haufen uns manchmal einfach nen Kopf machen. Fahrradfahren ist sooooooo schön....einfach weils mal nicht so stinkt!!Und überhaupt....Also ...nicht gleich pissig sein, einfach mal die Schnute halten und LESEN-DENKEN-HANDELN....Wir sind Nett - nicht Böse!!!!
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renegade1972
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von renegade1972 »

-::- -::- -::- -::- -::- -::- -::- -::- -::- -::- word
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smallpixel
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von smallpixel »

Hallo,

was man von optischen Umsetzung hält ist Geschmack und Geschmack ist Glücksache sagte der Affe und biss in die Seife.

Was allerdings nicht geht imho, ist der Umstand andere Leute zu gefährden und einen Motor (egal ob E oder Otto) sollte nur an dafür passende Bikes.
Hast du dir mal Gedanken gemacht, was passiert wenn du jemanden an fährst, egal ob du es Schuld bist oder nicht?

Denk mal drüber nach wenn jemand aus deiner Familie z.B. deine Schwester angefahren wird und danach nicht mehr laufen kann und kein Geld erhält für einen Rollhstuhlgerechten Umbau der Wohnung ? :-P

Oder wie würdest du reagieren, wenn einer deiner lieben angefahren wird von einem illegalen Fahrzeug. Ich sage mal 60% der Leute möchten dann Gewalt anwenden.

Ich denke jeder macht schon mal Dinge die illegal sind, aber der Antrieb deines Bikes ist reichlich über der Grenze. Auch denk mal darüber nach wie cool das in einem Lebenslauf kommt.
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atze
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von atze »

99% der Fahrräder, die ich hier sehe, sind nicht Verkehrssicher und verstoßen gegen bestehende Regeln.
Und das schlimmste ist, wenn hier jemand sein Rad Verkehrssicher baut: wird er nicht nur gebeten sondern direkt aufgefordert, "Klopp mal die Speichenreflektoren weg","Alter, bau schnell die Bremse ab".
Und ich frag mich gerade wo der Unterschied ist , ob ich ein Kind mit oder ohne Motor und 20km/h umfahre. Hört sich ein Schädelbasisbruch dann anders an.
Wenigstens hört man den Motor schon 200m vorher.

Tiborange hat geschrieben:sollte man bei Dir mit zweierlei Maß messen
Irgendwie wird hier im Forum mit zweierlei Maß gemessen, wie unterschielich die Reaktionen sind. ;;.
phpbb/viewtopic.php?f=38&t=17834&start=30
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Mebstar
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von Mebstar »

:oops: @ Atze...Recht haste ! Und auf irgendeine Art jeder!!!
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von Rektalist »

-::-

Jetzt bin ich noch mehr verwundert !
Ich werde mit Moralpredigen beglückt , obwohl mein Fahrrad Verkehrstauglich ist , und noch nicht einmal 50 Kmh schafft , und ein E-Bike was 70 Kmh fährt wird beglückwünscht ?
Zuletzt geändert von Rektalist am 18.03.2011, 17:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Mebstar
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von Mebstar »

Frag mich mal!
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renegade1972
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von renegade1972 »

hmmmmmmmm---- ;;. wat????
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DarkHamster
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von DarkHamster »

Ich finde es gibt immernoch nen Unterschied, ob ich nen Motor am Bike habe, welchen ich so nicht drann haben darf, oder ob ich keine Reflektoren in den Speichen habe.

Ich find das Bike und den Anhänger (mit Einschränkungen) ganz lustig. Aber nen Verbrenner würd ich mir nicht an mein Bike bauen.

Wenn doch, würde ich dafür sorgen, dass alles sicher und eingetragen ist. .;.

Ich denke nicht, dass hier irgendjemand auf dir rumhacken will. Es gibt eben gewisse Grenzen die man nicht überschreiten sollte -::,

.;+?
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von Rektalist »

Es geht doch garnicht darum ob es ein Verbenner ist oder nicht , Fakt ist das das E Bike schneller ist , als ich mit meinem Verbrenner , und dies genauso viel oder mehr Schaden verursachen kann , ich aber
trotzdem immer wieder darauf hin gewiesen wäre das es blöd und fahrlässig sei , mir gehts hierbei ums Prinzip

.,.+
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Tom3k
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Re: Cruiser mit 80ccm Motor / Fahrradanhänger + Sound

Beitrag von Tom3k »

atze hat geschrieben:99% der Fahrräder, die ich hier sehe, sind nicht Verkehrssicher und verstoßen gegen bestehende Regeln.
Und das schlimmste ist, wenn hier jemand sein Rad Verkehrssicher baut: wird er nicht nur gebeten sondern direkt aufgefordert, "Klopp mal die Speichenreflektoren weg","Alter, bau schnell die Bremse ab".
Und ich frag mich gerade wo der Unterschied ist , ob ich ein Kind mit oder ohne Motor und 20km/h umfahre. Hört sich ein Schädelbasisbruch dann anders an.
Wenigstens hört man den Motor schon 200m vorher.
haha, aber sowas von recht !

@Tibor wieso machste nicht erst dein Rad verkehrssicherer, bevor man nen Neuling mit Paragraphen zubombt :roll: , hier ne schöne Grafik was bei dir "fast" alles noch so fehlt:



Tibor's
Bike:
Bild


Bild


Gilt zwar für die meisten Cruiser Fahrer, aber wenn man jemanden so zubombt, dann habe ich es mal auf dich bezogen...


just my 2 cents
Zuletzt geändert von Tom3k am 18.03.2011, 18:09, insgesamt 1-mal geändert.
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