Betrügereien bei Ebay :-(

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Jeff
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von Jeff »

fahrad4 hat geschrieben:
fahrad4 hat geschrieben:In meinem Fall bin ich jetzt hin und habe ihm eine negative Bewertung gegeben. Er hat mich dann ultimativ aufgefordert diese bis heute zurück zu nehmen sonst ginge er zum Anwalt.

Hab ich natürlich nicht und bin gespannt was jetzt passiert

So, die Geschichte geht weiter.

Ich hab auf seine Drohung erst gar nicht reagiert, und gestern kam von Ebay folgende Mail: Der von Ihnen gekaufte Artikel wurde versendet. :shock:
Na denn dreh doch den Spieß einfach um, warte ein paar Tage und wenn dann der angeblich
versendete Artikel nicht ankommt, melde an Ebay einen "nichterhaltenen Artikel". Dann ist
er im Zugzwang :lol:
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low-n-slow
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von low-n-slow »

Ich wollte nicht extra nen eigenen Thread aufmachen, deswegen setze ich hier einfach mal fort:

Gestern auf eBay für nen absoluten Schnäppchenpreis diese Schönheit ersteigert:

Bild

Da es in der Nähe ist, frage ich freundlich wie ich bin beim Verkäufer an, wann ich denn zum Abholen vorbei kommen kann...
Und was antwortet mir dieser Voll....?
Leider ist durch einen Schreibfehler dieses Angebot verkehrt gelandet und wurde soeben von mir nochmals eingestellt. Bitte haben Sie Verständnis, denn der Wert liegt deutlich über dem von Ihnen angegebenen Preis.

Nun hat der Rollie Free an anderer Stelle schon mal folgendes dazu geschrieben:
Rollie Free hat geschrieben: [...]
Hintergrund: es gibt ein Ebay-Grundsatzurteil, nennt sich "Rübenroder-Urteil", musste mal nach googlen
[...]

Fazit:
bei einer Versteigerung ist ein rechtsverbindlicher, zweiseitiger Vertrag zustandegekommen.
Derjenige dessen Gebot den Zuschlag erhält ist EIGENTÜMER an der Sache. Das muss man den Verkäufern notfalls sehr bestimmt und deutlich sagen. Der Verkäufer kann nicht weiter über die Sache verfügen.

Als Käufer hat man das Recht an der Verschaffung des Eigentums an der Sache. Wird das vom Verkäufer nicht zugestanden, kann man Schadenersatz verlangen, um sich eine >im Wert vergleichbare< Sache zu kaufen.
Wichtig: Wert ist dabei NICHT der erzielte Ebay-Preis sondern der >üblicherweise< zu zahlende Marktpreis.
Sieht der Verkäufer das nicht ein: Anzeige wegen Unterschlagung und Betrug.

Das kann man in sehr wenigen Sätzen sehr klar formulieren. Sträubt der Verkäufer sich weiterhin, bekommt man über "Kontaktdaten Verkäufer anfordern" den Real-Name und die Adresse des Verkäufers von Ebay offen dargelegt.
Dann kann man auch mal die Polizei vorbeischicken, um sein Eigentum sicherzustellen.
Das wirkt. Garantiert.
[...]


hang loose, stay cool
Rolie Free
Das klingt ja schon mal recht vielversprechend, allerdings finde ich nirgends eine Bestätigung der Aussage
Derjenige dessen Gebot den Zuschlag erhält ist EIGENTÜMER an der Sache.
Mit Auktionsende wird meines Wissens nach ein (Kauf?)Vertrag abgeschlossen.
Nach deutschem Gesetz unterliegt jedoch ein Kauf dem Abstraktionsprinzip, welches die Trennung von "kausalem" (schuldrechtlichem) Verpflichtungsgeschäft und "dinglichem" (sachenrechtlichem) Verfügungsgeschäft bezeichnet.
Der Kaufvertrag §433 BGB ist dabei Bestandteil des kausalen Geschäftes im Gegensatz zu "Übereignung von Geld und Ware" §929 BGB.
Somit bin ich nach meinem Verständnis nach Abschluss der Auktion nicht automatisch Eigentümer der Sache...

Ich hab dem Verkäufer jetzt eine 'freundliche' Mail geschrieben, in der ich ihm klar gemacht habe, dass ich auf Vertragserfüllung bestehe und habe ihm eine Frist gesetzt, bis wann ich das Rad abgeholt haben möchte (14 Tage, das sollte angemessen sein...)
Kann ich außer den eBay Maßnahmen jetzt noch irgendwas machen?
Ändert sich irgendwas dadurch, dass ich noch nicht bezahlt habe?
Sollte ich auf das neu eingestellte Angebot wieder mitbieten?

Ich würde mich freuen, wenn jemand was zu der Thematik weiß und uns an seinem Wissen teilhaben lässt.

Sonnige Cruise Arndt
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mZaMaGoo
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von mZaMaGoo »

Moin ..

soweit ich weiß, entsteht durch ein gewonnenes Gebot bei ebay ein Kaufvertrag, der von beiden Seiten erfüllt werden muss, außer er wird aus einem nachvollziehbaren Grund aufgehoben. Wenn du also Zahlst (Bar bei Abholung) ist dein Teil getan und die Ware muss an dich übergehen.
Rausreden mit einem Schreibfehler ist kein Grund eine Auktion NACH ENDE zu beenden, er hätte es jederzeit während der Auktionszeit tun können.

An deiner Stelle würde ich, falls er nach deiner eMail weiterhin seinen Vertrag nicht erfüllen will, eBay einschalten, die sind gut in sowas und können dir weiterhelfen. Alternativ, falls du ne Rechtsschutz hast und keinen anderen weg siehst, kann ein Besuch beim Anwalt wunder wirken ;) ..

mfg
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Fickfacker
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von Fickfacker »

Man könnte noch bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs bzw. Diebstahls erstatten.

Wie es sich die bisher nicht erfolgte Bezalhung auswirkt kann ich allerdingfs nicht
sagen. Ich vermute, dass der Verkäufer Dir da auch an Bein pinkeln könnte.
Da lässt sich aber sicherlich herausfinden bzw. klären.
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mZaMaGoo
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von mZaMaGoo »

Wenn ich mich nicht ganz irre, war als Bezahlungsmethode bei dieser Auktion "Barzahlung bei Abholung" angegeben .. und somit ist noch keine Pflicht vorhanden den Betrag zu Zahlen. Der Vertrag ist aber dennoch gültig.

mfg
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von der T »

low-n-slow hat geschrieben:Das klingt ja schon mal recht vielversprechend, allerdings finde ich nirgends eine Bestätigung der Aussage
Derjenige dessen Gebot den Zuschlag erhält ist EIGENTÜMER an der Sache.
Mit Auktionsende wird meines Wissens nach ein (Kauf?)Vertrag abgeschlossen.
Nach deutschem Gesetz unterliegt jedoch ein Kauf dem Abstraktionsprinzip, welches die Trennung von "kausalem" (schuldrechtlichem) Verpflichtungsgeschäft und "dinglichem" (sachenrechtlichem) Verfügungsgeschäft bezeichnet.
Der Kaufvertrag §433 BGB ist dabei Bestandteil des kausalen Geschäftes im Gegensatz zu "Übereignung von Geld und Ware" §929 BGB.
Somit bin ich nach meinem Verständnis nach Abschluss der Auktion nicht automatisch Eigentümer der Sache...
Richtig, du hast lediglich den rechtlichen Anspruch auf Eigentumsübertragung. Das ist allerdings nicht viel weniger wert..

Dein Vorgehen würde ich soweit als vernünftig bezeichnen. Grundsätzlich hast du als Auktions-Gewinner Anspruch auf den angebotenen Artikel, sollte es eventuell hinterher um Schadensersatz gehen auf die Summe, die du im Normalfall benötigst um einen gleichwertigen Artikel zu beschaffen.

Habe vor wenigen Tagen noch einen Bericht über größere Betrugsfälle bei eBay gesehen, bei denen genau dieser Trick genutzt wird: Gezielt werden Auktionen gesucht, die (rechtliche) Mängel aufweisen, ein Gebot wird viele Tage vor Auktionsende abgesetzt (1 Euro). Anschließend wird der Verkäufer kontaktiert und auf den Fehler hingewiesen - wenn er nun die Auktion beendet um sie überarbeitet neu einzustellen, hat der Bieter Anspruch auf den Artikel für einen Euro..

§280, 281 BGB bieten da mehrere Möglichkeiten in Sachen Schadensersatz - eine angemessene Fristsetzung vorausgesetzt, das hast du ja schon getan. Entbehrlich wäre die Fristsetzung sogar, wenn er die geschuldete Leistung "ernsthaft und endgültig verweigert". (§281 Abs. 2)

Am Ende stehen also die Chancen rechtlich gesehen relativ gut.. wie weit und aufwändig man den Spaß am Ende treiben will ist dann leider eine andere Sache ..

Edith sagt: Zu den zwischenzeitlich geäußerten Meinungen - die Pflicht zur Zahlung deines Gebotes besteht seit Ende der Auktion. ABER die vereinbarte Zahlungsweise ist die von dir gewählte und in der Auktion angebotene, also in diesem Fall Barzahlung bei Abholung. Das du damit deine Pflicht noch nicht erfüllt hast, liegt nicht in deinem Verschulden - du wolltest ja bei ihm vorbei fahren und bezahlen, gehindert wurdest du daran ja lediglich durch den Verkäufer.
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low-n-slow
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von low-n-slow »

Damn, das ging ja schneller als erwartet .;+?

Also so wie ich das gerade rauslese, heißt das für mich wohl erst mal die Reaktion auf die Mail abwarten und bis dahin Tee trinken?

Ich halt euch auf dem Laufenden wie es weitergeht/ausgeht.

Vielen Dank schon mal und ein sonniges Wochenende .;.
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mZaMaGoo
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von mZaMaGoo »

der T hat geschrieben:Edith sagt: Zu den zwischenzeitlich geäußerten Meinungen - die Pflicht zur Zahlung deines Gebotes besteht seit Ende der Auktion. ABER die vereinbarte Zahlungsweise ist die von dir gewählte und in der Auktion angebotene, also in diesem Fall Barzahlung bei Abholung. Das du damit deine Pflicht noch nicht erfüllt hast, liegt nicht in deinem Verschulden - du wolltest ja bei ihm vorbei fahren und bezahlen, gehindert wurdest du daran ja lediglich durch den Verkäufer.
Genau das wollte ich Aussagen, fand aber nicht diese perfekte Worte ;)
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DarkHamster
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von DarkHamster »

Man, zum Glück weiß ich mein Ebay-Passwort nicht mehr :mrgreen:

Da KANN man ja richtig Ärger mit haben...
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Roadrunner1988
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von Roadrunner1988 »

Ja Moin, auch ich wurde übel von Ebay / dem verkäufer gelinkt. .:.,
Ich bekam im Winter letzten Jahres zu meinem Geburtstag von meinem Chef einen Weißen XXL Schopper (rahmenbau Velor). Ich mache das Paket auf, baue alles zusammen und dabei felt mir auch das massive Lackschäden und verfärbungne unter dem Klarlack sind und ein Böser ca 5 cam langer tiefer Krater am untern Rahmenrohr vor dem Tretlager. Als sei da gemand mal abgerutscht und mit der spitze vom Schraubendreher rangekommen.

Ich habe das meinem Chef gezeigt der sofort Kontakt mit dem Verkäufer aufnahm, der jedoch wies darauf hin das es sich um B-WARE Modell handelt und nur dadurch so günstig war. Was allerdings die Lüge überhaupt war da es kurz vor Weihnachten war und in der Verkaufs beschreibung kein Wort von B-Warer.
Auf der Rechnung standen 450,- und es gab auch von seiten des verkäufers den kein einlenken wie z.b. Rahmen Tausch oder ehnliches.

So Fahre ich also mit einem Weißen mittlerweile leicht umgebautem B Ware Chopper durch die gegen und der Lack ist ide größte Sauerei ihnzu kommt das die Kette sich natürlich etwas noch dehnt aber das ich sie nach keder Fahrt spannen muss so das mir nicht der Lack vom Rahmen gehobelt wird weil die lockere Kette dagegen haut und am Rahmen lächersind für keine Ahung was stetzt dem ganzen die Krone auf. Wenn die Kette den gespannt ist oder so das ich es für Gut befinde kanckt das Tretlager. Es gibt auch keine Schltzughakter deswegen musste ich mir mit kleinen Weißen Kabelbindern behelfen was sehr amatörhaft aus schaut und nicht wirklich zur optischen verbesserung beiträgt +:(

Nun bin ich dabei das ding zu Verkaufen oder einfach mal ne Radikalkur zu verpassen, würde heißen Endlacken, neu lackieren, löcher zumachen Rahmen endern und soweiter und sofort bis alles top funktionirt.

Anbei einBild vom dem Bike den Link von Ebay finde ich nicht mehr -.-

um zum ende zukommen... Wie dreist ist es schon überhaupt B-Ware anzubieten und den für eine solchen Preis um sich hinterher die tasche mit Kohle volle zu stopfen und zu wissen das der Kunde nen Herz Kasper bekommt wenn er das Bike zusammenbaut.

Gruß Roadrunner
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snotfree
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von snotfree »

Bei nem Velor kannst du noch froh sein, dass es nur optische Mängel sind. Gab schon einige mit seeehr schlechten Schweissnähten.
whatever
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Roadrunner1988
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von Roadrunner1988 »

Wenn ich die Radikal nummer mache mit neu Lack und allem Felx ich einfach die Farbe runter und den werde ich ja sehen ob die schweißnäte auch was haben. Da allerdings massiver Platzmange im Keller herscht werde ich ihn Verkaufen da Weiß nicht wirklich zu mir passt und die Zeit für einen solchen umbau habe ich auch nicht wirklich.

Roadrunner +?.,
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von low-n-slow »

So nachdem ich die Verkäuferin mehrfach darauf hingewiesen habe, daß sie zur Eigentumsübertragung gesetzlich verpflichtet ist, weigert sie sich jedoch weiterhin standhaft ihren Pflichten nachzukommen.
Eigentlich gänge es ja jetzt mit Anwalt weiter... Oder geht's auch ohne?
Hat da jemand Erfahrungswerte? Gern auch mit zu erwartenden Kosten ;-)

P.S. Inkasso Moskau ist keine zulässige Alternative
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Jeff
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von Jeff »

Also ich würde den Fall erstmal pauschal an Ebay melden, damit die Verkäuferin merkt, dass man sich nicht so einfach abwimmeln lässt und dann unmissverständlich in einer letzten Mail klar machen,
dass (gemäß Ebay-Nutzungsregeln) ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.
Ganz klare Frist zur Herausgabe setzen (etwa 7 Tage) und schreiben, dass ansonsten noch
die Anwaltskosten dazu kommen.

Hau zur Einschüchterung noch diesen Link mit in die Mail und schreib dass alles Weitere dein
(gut bezahlter) Anwalt klären wird :wink:

http://testberichte.ebay.de/100-EURO-FU ... 0010408690

Wichtig, nicht in Diskussionen verstricken lassen und sachlich und bestimmend auftreten!
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Re: Betrügereien bei Ebay :-(

Beitrag von low-n-slow »

eBay weigert sich einen Fall zu eröffnen, da mir die VK die Überweisung per PP zurücküberwiesen hat.
Ich gehe davon aus, dass ich die Konversation nicht ohne Zustimmung der Beteiligten hier veröffentlichen darf, sonst würde ich das einfach mal reinsetzen...

Auf ihre vertraglichen (gesetzl. geregelten Verpflichtungen) habe ich sie mehrfach klar und unmissverständlich hingewiesen. Ebenso habe ich die ebay AGB, die entsprechenden Abschnitte des BGB sowie das Rübenroder Urteil referenziert. Eine Frist habe ich ebenfalls mehrfach gesetzt.
Sie bleibt jedoch der Auffassung, das sich der Kaufvertrag mit Rückerstattung der Kosten erledigt hat.

Damit sind meiner Einschätzungen nach alle Möglichkeiten, mit Ausnahme zivilrechtlicher Schritte, ausgekostet.
Da das mit dem gutbezahlten Anwalt ein zweischneidiges Schwert ist und die VK offensichtlich massiv argumentationsresistent ist, würde ich den daher gern außen vor lassen.
Soweit ich weiß ist jedoch ein Verfahren auch ohne anwaltl. Vertretung möglich.
Da möchte ich aber gern sicherstellen, dass ich Formfehler vermeide.
Leider ist google ungefähr bloß bis zu der Stelle schlau, an der es heißt: 'übergib den Fall einem Anwalt'...
Was macht der dann?
Abmahnung schicken?
Strafanzeige stellen? (Wenn ja, wo und wegen was?)
Im Prinzip ist ja jetzt der VK in Annahmeverzug. Damit handelt es sich um eine Leistungsstörung aus Schuldverhältnissen. Und nun? Was mach ich denn nun damit?
Ich will nicht das Geld zurück, auch keinen Schadensersatz, sondern nur das Rad.

Wie ist das eigentlich mit Strafanzeige bei der Polizei? Kann ich da was machen? Und wenn ja, was?

1000 Dank schon mal.


Sonnige Cruise Arndt
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