Dynamopflicht

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Makkkus
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Makkkus »

IPimpYourFahrrad hat geschrieben: Kannst der Rennleitung ja damit kommen "das du dann kein Geld hast die Reparatur zu zahlen".
das ist ja nun kein wirkliches argument.
wenn ich kein geld habe mein fahrzeug (unabhängig ob fahrrad, motorrad, auto, camper oder was auch immer) in "ordnungsgemäßem" zustand zu halten darf ich es eben nicht mehr benutzen.


argument:
"ja, tüv wäre vor 2 jahren fällig gewesen, da ist aber der auspuff durch und der boden durchgerostet, da habe ich momentan kein geld für."

antwort:
"dann geh zu fuss"



manchmal hilft aber auch einfach ehrlichkeit.
vor jahren bin ich mal sonntagmittag mit dem mopped angehalten worden.
handgeschnittene slicks hinten, intermediate vorne und müllverkleidung dran.

meine antwort:" :oops: gestern trackday und heute bei dem schönen wetter zu faul gewesen reifen und plastik zu wechseln. bin lieber gleich los."
ich musste am nächsten tag zur wache und den rückbau zeigen. das war´s.
rumdrucksen und ausflüchte suchen beschert in solchen fällen, ok, heutzutage vermutlich generell,
die sofortige stillegung.

das problem bei "kein geld" als argument ist einfach: die streife wird dir nicht abnehmen daß du das zeitnah herrichtest wenn du schon zugibst eh nichts im beutel zu haben.
Horrido, Markus

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IPimpYourFahrrad
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von IPimpYourFahrrad »

Das hat ein Bekannter von mir schon gebracht: "Sorry ich habe nur Hartz4 zum leben und das sind meine letzt 10€! Was möchten sie nun, Morgen das Licht sehen oder jetzt mein letztes Geld?" Der hat den echt ziehen lassen.
MFG dat IPimpYourFahrrad euer Dave!
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Michael0815
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Michael0815 »

Geltungsbereich....
Wobei man da ja eine äußerst interessante Debatte anfangen könnte.
:mrgreen:
Im OwiG steht zB lediglich was von Schiffen und Flugzeugen.
:mrgreen:
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IPimpYourFahrrad
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von IPimpYourFahrrad »

Michael0815 hat geschrieben:Geltungsbereich....
Wobei man da ja eine äußerst interessante Debatte anfangen könnte.
:mrgreen:
Im OwiG steht zB lediglich was von Schiffen und Flugzeugen.
:mrgreen:
Son mist mein Oldtimer heißt Modell Flieger +:( aber der Flughafen will mich nicht aufe Startbahn lassen. :mrgreen:
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Makkkus
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Makkkus »

Michael0815 hat geschrieben:Geltungsbereich....
Wobei man da ja eine äußerst interessante Debatte anfangen könnte.
:mrgreen:
Im OwiG steht zB lediglich was von Schiffen und Flugzeugen.
:mrgreen:
du spielst auf §5 an?
ließ´ den zusammenhang mit flugzeugen und schiffen nochmal.
gemeint ist daß auf einem schiff oder flugzeug daß die bundesflagge führt das gesetz anwendung findet auch wenn sich das schiff oder flugzeug NICHT im bundesgebiet befindet.
mitten im atlantik bist du also trotzdem in der BRD und darfst ohne dynamo rad fahren.
Horrido, Markus

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Michael0815
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Michael0815 »

Ja und nein.
Vorneweg: ich sehe diese VT eher ironisch, wenn man auch nicht unbedingt gewisse Problematiken wegdiskutieren kann. Man kann halt sehr schön auf Paragraphen rumreiten. :mrgreen:

Das "auch" ist gar nicht wichtig dabei. -.;

"... wenn in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist".

Erstmal ist in diesem Gesetz kein anderer Geltungsbereich bestimmt.
Nun könnte man davon ausgegen, dass Art 23 GG den Geltungsbereich der BRD regelt - das hat er auch getan, bis 1990. Dann wurde der Art 23 durch einen anderen ersetzt. Kein Geltungsbereich, bzw Auflistung der einzelnen Länder mehr. Ein anderer Art im GG bezieht sich sogar noch auf den Geltungsbereich - frag mich jetzt aber nicht welcher.
Zwar wird in der Präambel die Länder genannt, die Präambel hat aber keine Gesetzeskraft - wäre noch schöner, denn da steht u.a. was von Verantwortung vor Gott. ;;.

Nun könnte man sagen, dass der Geltungsbereich die BRD ist.
Die "BRD" existiert aber nach dem Register der vereinten Nationen seit 1990 nicht mehr - vielmehr steht da etwas von "Deutschland" bzw "Vereintem Deutschland".
"Vereintes Deutschland" ist ohnehin falsch, weil es keine Wiedervereinigeung gab, sondern lediglich einen Beitritt (ganz entscheidend!!!) der ost-(eigentlich Mitteldeutschen)Länder (die es zum Zeitpunkt des Beitritts offiziell aber gar nicht gab :mrgreen: ).
Von "Wiedervereinigung" zu sprechn ist also rechtlich vollkommen verkehrt. Aber das nur am Rand.
"Deutschland" wäre also richtig - man vergleiche mal bei zB Fussballspielen oder Olympia oder Filmen die Abkürzungen vor 1990 und nach 1990.
Vor 1990 = BRD
Nach 1990 = D

"Deutschland" würde aber normalerweise Schlesien etc dazugehören (nicht, dass ich das haben will oder brauchen würde), es gehört aber Völkerrechtlich zu Deutschland. Die Regierungen haben lediglich "drauf verzichtet", was aber nicht im GG steht, sondern nur im 2+4-Vertrag, der aber nicht das GG ist und auch keinen Geltungsbereich regelt. Und selbst wenn, er ist weder für den Bürger zu verstehen, noch allgemein einsehbar - und von daher als Gesetzesgunrdlage obsolet.

Weiter steht im Art 146: "Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes ein"
Bund = Bund der Länder.
Wenn die Länder aber nirgends mehr im GG genannt werden (dazu darf man nicht vergessen, dass die Länder eigene Verfassungen haben und Staaten sind (!!!) ...
...wo wird der Geltungsbereich dieses jenen Wirtschaftsgebiet geregelt?
-.;

Sprich: Es ist durchaus eine gewisse Unklarheit bezüglich des allgemeinen Geltungsbereich vorhanden. Nur, weil "man allgemein davon ausgeht, dass ..." reicht mMn nicht. Gerade in der BRD, in der alles genauestens geregelt ist, ist bezüglich des Geltungsbereiches ... Dickicht. :mrgreen:
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IPimpYourFahrrad
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von IPimpYourFahrrad »

Ja ja, Deutschland ist von Freunden umgeben... Darum führen wir mit Polen auch immer noch Krieg! Zumindest gibt es bis heute keinen Friedensvertrag.
Und was unsere Übergangsverfassung (GG)... Sollte die nicht bei einer Wiedervereinigung Aller Besatzerzonen neu Verfasst werden?!
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Michael0815
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Michael0815 »

IPimpYourFahrrad hat geschrieben:
Und was unsere Übergangsverfassung (GG)... Sollte die nicht bei einer Wiedervereinigung Aller Besatzerzonen neu Verfasst werden?!
So siehts aus. Deshlab gab es ja auch keine Wiedervereinigung, sondern lediglich einen "Beitritt". Gibt auch irgendwo das ents. Gesetz dazu, das statt einer Widervereinigung den Beitritt regelt.
Ist also keine Wortklauberei, sondern rechtlicher Fakt.

Dass im GG auch geregelt ist, dass der Bund die Kosten für die Besetzung tragen muss und im Bundeshaushalt noch immer ein Posten für Bestzungskosten vorhanden ist, erzähl ich jetzt nicht. Und dass dieser Umstand ein ganz anderes Licht auf den NSA-Skandal wirft, sag ich jetzt auch nicht.
Geht ja um Dynamos.
+?.,
Don Bastiano
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Don Bastiano »

Der NSA-Skandal wird schon bald irgendwo im Sande verlaufen. Normalerweise würde sich kein souveräner Staat einen derartigen Eingriff gefallen lassen. Deutschland jedoch ist nach wie vor besetzt (das ist kein ideologisch belasteter Blödsinn). Unsere sogenannten Volksvertreter hätten dagegen, selbst wenn sie wollten, kaum eine Handhabe. Ihr werdet sehen, in ein paar Wochen oder vielleicht Monaten kräht kein Hahn mehr danach.


Zum Thema:

Dass ein Fahrzeug, egal ob zulassungspflichtig oder nicht den (ich nenne sie in Anbetracht der abweichenden Diskussion) geltenden Gesetzen entsprechen muss, ist vom Grundsatz her auch unbestritten. Mir ging es eher darum, dass das Verweigern der Vorführung eines Fahrrades nach Ausstellung des Mängelbescheides in den allermeisten Fällen keine Zwangsstilllegung oder Beschlagnahme zur Folge haben dürfte (ich rede von den Standardmängeln wie Licht, Reflektoren etc.). Ich könnte bei weiterer Belästigung durch die Behörde einfach sagen, ich habe es selbst stillgelegt (vielleicht sogar auseinandergebaut). Muss ich nicht beweisen, gibt ja keine Bescheinigung dafür. Damit erledigt sich die Vorführung. Klar, bei erneutem Verstoß wird es wieder Geld kosten.
Gerade bei Show- oder Sporträdern liegt es ja nahe, dass sie in nicht unerheblichem Maße auch oder sogar ausschließlich außerhalb des Straßenverkehrs genutzt werden. Beschlagnahme wegen des Verweigerns der Vorführung würde jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen lassen.
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Eagel-Ger
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Eagel-Ger »

Dynamopflicht wurde soeben abgeschafft.

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Re: Dynamopflicht

Beitrag von IPimpYourFahrrad »

Das ist ja der Oberhammer:"Händler, die Lichtanlagen ohne Prüfzeichen verkaufen, begehen eine Ordnungswidrigkeit", betont Huhn. Fehle das Prüfzeichen, sei das ein Mangel. Folglich könnten Kunden ungeprüfte Leuchten innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf beim Händler zurückgeben.Wer soll oder wird es den Überprüfen? :) War klar es wurd wieder auf die Fahrradgeschäfte abgewälzt und die haben keine Handhabe etwas zu tun wenn der Kunde nicht will +-. :-o
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DarkHamster
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von DarkHamster »

Na ich denke schon, dass man einen Kaufnachweis erbringen muss.

Wie ist denn das eigentlich bei Autoteilen ohne ABE (und für die man sicher keine Zulassung bekommt)? Bekommt ATU da auch aufn Sack, wenn jemand beleuchtete Scheibenwisch-Spritzdüsen anbastelt? :mrgreen:
... Egal - Denk an Titten!
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IPimpYourFahrrad
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von IPimpYourFahrrad »

Das nicht aber für Autos gibt es einen TÜV, für Fahrräder nicht! Besitzer zur Polizei: aber das war doch erst in der Werkstatt/Fahrradladen (auch wenn es nur ein Schlauchwechsel war).
Du weist garnicht was ich schon ales mit Kunden erlebt habe, manche möchten man echt fghjdfhdfgujfgjnhfsg
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IPimpYourFahrrad
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von IPimpYourFahrrad »

Wunderbar RTL zeige grade die schön "blinkenden" Lampen in ihren Mittagsnachrichten! :) :-i
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Michael0815
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Re: Dynamopflicht

Beitrag von Michael0815 »

IPimpYourFahrrad hat geschrieben: aber für Autos gibt es einen TÜV, für Fahrräder nicht!
:shock:
Sag das bloß nicht zu laut. Wenn das Brüssel hört.
-.:
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