Ja und nein.
Vorneweg: ich sehe diese VT eher ironisch, wenn man auch nicht unbedingt gewisse Problematiken wegdiskutieren kann. Man kann halt sehr schön auf Paragraphen rumreiten.
Das "auch" ist gar nicht wichtig dabei.
"... wenn in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist".
Erstmal ist in diesem Gesetz kein anderer Geltungsbereich bestimmt.
Nun könnte man davon ausgegen, dass Art 23 GG den Geltungsbereich der BRD regelt - das hat er auch getan, bis 1990. Dann wurde der Art 23 durch einen anderen ersetzt. Kein Geltungsbereich, bzw Auflistung der einzelnen Länder mehr. Ein anderer Art im GG bezieht sich sogar noch auf den Geltungsbereich - frag mich jetzt aber nicht welcher.
Zwar wird in der Präambel die Länder genannt, die Präambel hat aber keine Gesetzeskraft - wäre noch schöner, denn da steht u.a. was von Verantwortung vor Gott.
Nun könnte man sagen, dass der Geltungsbereich die BRD ist.
Die "BRD" existiert aber nach dem Register der vereinten Nationen seit 1990 nicht mehr - vielmehr steht da etwas von "Deutschland" bzw "Vereintem Deutschland".
"Vereintes Deutschland" ist ohnehin falsch, weil es keine Wiedervereinigeung gab, sondern lediglich einen Beitritt (ganz entscheidend!!!) der ost-(eigentlich Mitteldeutschen)Länder (die es zum Zeitpunkt des Beitritts offiziell aber gar nicht gab
).
Von "Wiedervereinigung" zu sprechn ist also rechtlich vollkommen verkehrt. Aber das nur am Rand.
"Deutschland" wäre also richtig - man vergleiche mal bei zB Fussballspielen oder Olympia oder Filmen die Abkürzungen vor 1990 und nach 1990.
Vor 1990 = BRD
Nach 1990 = D
"Deutschland" würde aber normalerweise Schlesien etc dazugehören (nicht, dass ich das haben will oder brauchen würde), es gehört aber Völkerrechtlich zu Deutschland. Die Regierungen haben lediglich "drauf verzichtet", was aber nicht im GG steht, sondern nur im 2+4-Vertrag, der aber nicht das GG ist und auch keinen Geltungsbereich regelt. Und selbst wenn, er ist weder für den Bürger zu verstehen, noch allgemein einsehbar - und von daher als Gesetzesgunrdlage obsolet.
Weiter steht im Art 146: "Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes ein"
Bund = Bund der Länder.
Wenn die Länder aber nirgends mehr im GG genannt werden (dazu darf man nicht vergessen, dass die Länder eigene Verfassungen haben und Staaten sind (!!!) ...
...wo wird der Geltungsbereich dieses jenen Wirtschaftsgebiet geregelt?
Sprich: Es ist durchaus eine gewisse Unklarheit bezüglich des allgemeinen Geltungsbereich vorhanden. Nur, weil "man allgemein davon ausgeht, dass ..." reicht mMn nicht. Gerade in der BRD, in der alles genauestens geregelt ist, ist bezüglich des Geltungsbereiches ... Dickicht.